Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Das Anfordern unserer (auch mündlichen) Angebote bedeutet die Auftragserteilung/Maklerauftrag. Die Benutzung unserer Angebote bzw. die Inanspruchnahme unserer Dienstleistung oder die Duldung derer, bedeutet die Akzeptanz unserer Bedingungen.

2. Die in den Angeboten gemachten Angaben beruhen auf Informationen, die wir für verlässlich halten, da sie uns aber von Dritten übermittelt wurden, können wir keine Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit übernehmen. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Änderungen oder Zwischenvermietung müssen vorbehalten bleiben. Sie sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte verpflichtet zum Schadenersatz.

3. Unsere Provision beträgt:

  • bei Kaufverträgen jeweils 3% des effektiven Kaufpreises* zahlbar durch den Erwerber und durch den Verkäufer/Auftraggeber zzgl. der gesetzl. Mwst.
  • bei Wohnungsmietverträgen die 2fache Nettomonatsmiete* zahlbar durch den Auftraggeber, jeweils zzgl. der gesetzl. Mwst.
  • bei Gewerbemietverträgen die 3fache Nettomonatsmiete* zahlbar durch den Mieter, jeweils zzgl. der gesetzl. Mwst.

*Abweichende Vereinbarungen bezügl. der Provisionshöhe sind möglich, bedürfen jedoch der Schriftform

4. Der Anspruch entsteht, sobald ein Vertrag aufgrund unserer Vermittlungstätigkeit zustande gekommen ist oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg auf andere Weise erreicht wurde. Der Anspruch entsteht ebenfalls, wenn das vermittelte Objekt öffentlich ausgeboten war oder im Zuge einer Zwangsversteigerung erworben wird.

5. Ein Rücktritt vom Miet- oder Kaufvertrag aus Gründen, welche die Vertragsparteien zu vertreten haben, berührt unseren Provisionsanspruch nicht.

6. Die Verpflichtung des Honorars besteht auch bei Folge- und Ersatzgeschäften. Ein Folgegeschäft liegt vor, wenn eine Erweiterung bzw. eine Veränderung des abgeschlossenen Vertrags eintritt, z. B. erst nur gemietet wurde und infolge ein Kauf zustande kommt oder ein Gewerbevertrag um weitere Flächen ergänzt wird. Ein Ersatzgeschäft liegt zum Beispiel vor, wenn ein Kunde im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit vom Eigentümer andere Gelegenheiten erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Nachfolger des Eigentümers einen Vertrag schließt oder anstatt zu kaufen mietet, oder kauft anstatt zu mieten. Das Erfolgshonorar errechnet sich sodann ebenso nach den in Punkt 4 genannten Provisionssätzen.

7. Eine Differenz zwischen dem im Exposé genannten Kauf-/Mietpreis und dem später tatsächlich vom Erwerber gezahlten Kauf-/Mietpreis berühren unseren grundsätzlichen Provisionsanspruch (s. AGB  4.) an den Erwerber/Mieter nicht.

8. Die Provision ist bei Vertragsabschluss fällig und zahlbar durch den Erwerber bzw. den Auftraggeber bzw. den Mieter. (s. AGB 4.)

9. Aufwendungsersatz (sofern im Maklervertrag nichts anderes vereinbart ist) gem.§652 Abs.2 BGB: Für den Fall, dass der Auftraggeber seine Verkaufs- bzw. Vermietungsabsicht während der Auftragsdauer aufgibt oder die Verkaufs- bzw. Vermietungsbemühungen des Auftragnehmers nachhaltig erschwert oder gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt, gilt zwischen den Parteien der Ersatz von Aufwendungen als vereinbart. Hierzu hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen, die sich aus der Auftragsbearbeitung ergeben, insbesondere Kosten für Inserate (pro Inserat und Monat 180€ zzgl. Mwst.), Anfragenbearbeitung mit Exposéversand (auch digital, 100€ zzgl. Mwst.), Eingabekosten ins Internet sowie Kosten für Besichtigungen und Objektbegehungen und ähnliche Kommunikationsdienste (Abrechnung erfolgt pro angefangene Stunde zzgl. Mwst. / Stundensatz: 89€ zzgl. Mwst.). Die Kosten für Telefon und Porto werden pauschal je mit 20€ zzgl. Mwst. berechnet, Fahrtkosten: PKW 0,50€ pro km zzgl. Mwst., die Kosten für die Erstellung der Objektbilder mit 150€ zzgl. Mwst..

Der Aufwendungsersatz ist mit dem Tag der Vertragsbeendigung fällig.

10. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand auch für Mahnsachen ist, soweit gesetzlich zulässig, Wiesbaden.